Erste Gerechtigkeit für Luca Fanesi

Nach einem fast 9 Jahre andauernden Rechtsstreit hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nun endlich ein erstes Urteil im Fall Gianluca Fanesi gefällt. Dabei wurde der italienische Staat wegen Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt, der u.a. unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verbietet.

Die Straßburger Richter befanden die Ermittlungen der italienischen Behörden als oberflächlich und unzureichend. Es seien nicht alle Zeugen befragt sowie Beweismittel – darunter die sichergestellten Schlagstöcke – auf DNA Spuren analysiert worden. Außerdem konnte keine überzeugende Erklärung vorgebracht werden, dass Fanesis Verletzungen durch etwas anderes als einen Schlagstock verursacht wurden.

Das Opfer erhält nun eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 150.000 Euro. Die Identifizierung der an der Tat beteiligten Polizisten sowie die Schuldfrage war jedoch nicht Bestandteil der Untersuchungen des EGMR. Fanesis Anwälte prüfen daher eine mögliche Wiederaufnahme der Ermittlungen in Italien, um den Tathergang abschließend zu rekonstruieren und ggf. die verantwortlichen Beamten der DIGOS Einheit aus Padua zur Rechenschaft zu ziehen.

Am 5. November 2017 kam es nach dem Spiel zwischen Vicenza und Sambenedettese zu einer Auseinandersetzung von Heim- und Gästefans. Die zuständige Polizeieinheit der DIGOS war schnell zur Stelle und versuchte die Gäste aus San Bendetto zurück zu ihren Fahrzeugen zu drängen. Im Zuge dieses Tumults blieb Luca Fanesi schließlich bewusstlos auf dem Gehsteig neben einem Polizeifahrzeug liegen.

Da damals 44-jährige Mitglied der Ultragruppe „Futili Motivi“ wird mit schwerwiegenden Schädelfrakturen ins Krankenhaus eingeliefert, wo er mehrere Tage im Koma liegt und operiert werden muss. Nach 117 Tagen wird er schließlich entlassen und trägt bleibende neurologische Schäden davon.

Die Polizei äußert sich mit widersprüchlichen Aussagen zu den Umständen des Geschehens. So heißt es u.a. dass Fanesi gestürzt sei und sich beim Aufschlag an einem Tor verletzt habe. Recherchen zeigen jedoch, dass an der besagten Stelle gar kein Tor vorhanden ist. Auch im Bericht der behandelnden Ärzte in der Notaufnahme ist zu lesen, dass die Verletzungen praktisch nicht ohne Fremdeinwirkung zustande kommen konnten. Augenzeugen berichten zudem gesehen zu haben, wie das Opfer von einem Schlagstock getroffen wurde. Und auch Luca selbst weist noch bei der Einlieferung im Krankenhaus darauf hin, dass ihn Polizisten zu Fall gebracht haben.

Auf Videoaufnahmen der Szenerie ist auch zu sehen wie eine Person – mutmaßlich Fanesi – mit erhobenen Händen hinter einem Polizeiwagen verschwindet und nicht wieder auftaucht.

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Die zuständige Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren zur Aufklärung der Tat ein. Auch medial wird das Thema aufgegriffen. So berichtet u.a. die Sendung „Chi l’ha visto?“ („Wer hat es gesehen?“) des Fernsehsenders Rai3 2017 und 2019 darüber, wobei ebenfalls Zweifel an der Darstellung der Polizei aufkommen.

Im Mai 2018 erhielten schließlich 30 Ultras von Samb, die bei dem Vorfall zugegen waren, ein Daspo von bis zu 8 Jahren, teilweise sogar mit Meldeauflagen. Darunter auch Luca Fanesi selbst, dessen Stadionverbot für 6 Jahre sowie eine Meldepflicht von 5 Jahren galt. Letztere wurde zumindest nach Einreichung einer Beschwerde beim Obersten Gerichtshof wieder aufgehoben. Das Daspo blieb allerdings bestehen.

Der zuständige Untersuchungsrichter stellte 2019 schließlich das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein. Eine abschließende Ursache für die Verletzungen sowie die Namen der beteiligten Polizisten konnte nicht ermittelt werden.

Alleine der jahrelangen Beharrlichkeit von Lucas Familie, Freunden, Anwälten sowie der solidarischen Unterstützung von nah und fern ist es zu verdanken, dass nun endlich ein erster Erfolg vor Gericht erzielt werden konnte.

Quellen:
altravita.com
ilrestodelcarlino.it
rivieraoggi.it
noisamb.it
sportpeople.net
fanpage.it
osservatoriorepressione.info
corrieredelveneto.corriere.it


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